Information zur Rücknahme von Altöl, Gebinde und Ölfilter

Als Käufer von Schmierstoffen verpflichten Sie sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der entleerten Gebinde Sorge zu tragen.


Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall, dessen Umgang und Verwertung in der Altölverordnung (§ 8 AltölV) geregelt wird. Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! – Das Altöl gehört daher in eine Altölannahmestelle. 
Wir empfehlen, Ölwechsel am besten immer an Stellen mit dafür speziell geeigneter Vorrichtung (z. B. Werkstätten und Tankstellen) durchführen zu lassen. 
Nach der Altölverordnung müssen wir als gewerbsmäßig Handelnde, die Verbrennungsmotorenöl und Ölfilter an den Endverbraucher abgeben, Altöl und gebrauchte Ölfilter zurücknehmen. 


Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei uns unter: